Der Streit geht weiter. Am morgigen Donnerstag (24.01.2019) verhandelt das OLG Hamm einen Markenrechtsstreit über die Wortmarke „Felsquellwasser“. Den Begriff hatte sich die Krombacher Brauerei im Jahr 2010 in der Nizza-Klasse 32 (Biere) schützen lassen. In der Werbung wird die Wortmarke mit dem Slogan verwendet, dass Krombacher „mit Felsquellwasser gebraut“ werde.
Ein Anwalt aus Neuss erwirkte 2017 vor dem LG Bochum in erster Instanz im Auftrag seines Mandanten – einem laut Ersturteil "IT-Techniker, Netzwerkspezialist und Hobbybrauer" aus Neuss – die Löschung der Wortmarke. Die Argumentation: Die Wortmarke gebe lediglich Auskunft über einen Inhaltsstoff, der auch von vielen anderen Brauereien verwendet werde. Die Marke "Felsquellwasser" werde aber nicht als Name für ein Bier verwendet; damit sei auch die fünfjährige Benutzungsschonfrtist verstrichen, und die Marke müsse wieder gelöscht werden.
Die beauftragte Kanzlei des Klägers spricht in diesem Zusammenhang selbst von einem "Musterprozess". Am 3. April 2017 hatte der Kläger ein Löschungsverfahren wegen Verfalls beim Deutschen Patent- und Markenamt angestrengt, dagegen hat die Beklagte unter dem 21. Juli 2017 Widerspruch eingelegt. Dieser wird nun morgen in der nächsten Instanz verhandelt.