Der Bundesgerichtshof (BGH) hat laut "Handelsblatt" die Diskussion um die Höhe von Bußgeldern bei Kartellverfahren verschärft. Das Blatt schreibt, bei solchen Bußgeldverfahren solle künftig "nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs der Gesamtumsatz eines Konzerns Maßstab sein" - und nicht mehr nur der der betroffenen Sparte. Aktuell ging es um Absprachen in einem Schienenkartell.
An Brisanz gewinnt der BGH-Spruch allerdings dadurch, dass das Kartellamt jetzt erstmal "kurzfristig alle laufenden Verhandlungen mit Kartellsündern auf Eis gelegt" hat. Bekanntlich ermitteln die Kartellwächter derzeit auch gegen diverse Pilsbrauer in Deutschland wegen des Verdachts horizontaler Preisabsprachen; hier drohen Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe.