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München schläft weiter

In die Diskussion um eine sogenannte "Bettensteuer", also um eine Abgabe auf Übernachtungen in der Hotelerie, ist wieder einmal Bewegung gekommen - zumindest aus bayerischer Sicht. Die Entscheidung des  Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass eine solche Abgabe auf Übernachtungen in München (in Höhe von 2,50 Euro/Nacht) nicht mit dem Gesetz vereinbar sei, liest sich in Begründung delikat: Die Steuer widerspreche, so die Richter, u.a. der bundesrechtlichen Steuererleichterung für Hotelbetriebe, mit der 2010 insbesondere auf Betreiben der FDP die Umsatzsteuer für Übernachtungen von 19 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt wurde.

 

Dies ist allein schon deshalb interessant, weil zumindest Teile der FDP selbst den Unsinn der damaligen Steuererleichterung eingesehen haben; schon kurz nach der Gesetzesänderung forderte so derstellvertretende FDP-Vorsitzende Andreas Pinkwart die Bundesregierung auf, die Steuersenkung für Hotelübernachtungen auszusetzen, weil sie nur ein bürokratisches Monstrum schaffe. Allerdings war Pinkwart damls auch stellvetretender Ministerpräsident von NRW, wo die Landstagswahlen vor der Türe standen (so wie jetzt auch).

 

In Köln, wo eine ähnliche Bettensteuer wie die in München geplante schon 2010 eingeführt wurde, ist die Welt erstaunlicher Weise noch nicht untergegangen - was die CSU-geführte Regierung von Oberbayern für die SPD-geführte Landeshauptstadt München derart massiv befürchtete, dass sie die Sache nun gerichtlich klären ließ. Am Rhein verzeichnete man vergangenes Jahr trotz Bettensteuer ein Plus bei den Übernachtungen von gut 16 Prozent; Berlin plant eine "City-Tax", und auch in Hamburg bereitet man sich auf die Einführung einer sogenannten "Matratzenmaut" vor. Dort sollen Übernachtungsgäste den neuesten Planungen zufolge sogar fünf Prozent vom Übernachtungspreis betragen - bislang waren zwei bis maximal vier Euro pro Gast je Nächtigung geplant. Die "Kulturtaxe" (die Mehreinnahmen sollen nach dem Willen der örtlichen CDU selbstredend für Musik und Kunst augegeben werden) soll ab Anfang 2013 gelten.

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