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LG Köln pro Gaffel

In einem von rund zwei Dutzend Strafverfahren, in denen die beiden Streitbrüder Johannes und Heinrich Becker verwickelt sind, hat das Landgericht Köln letzte Woche ein Urteil gesprochen und den  Antrag der L&T auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung zu Gunsten der Privatbrauerei Gaffel abgelehnt.

 

Demnach bleibt die Privatbrauerei Gaffel Gesellschafterin der Lütticke & Tschirschnitz Gastronomie-Getränke GmbH L&T. Das Vorhaben des L&T-Mehrheitsgesellschafters Johannes Becker jun., die Gaffel mit ihrem 25,01 %igen Anteil aus der L&T auszuschließen, ist vorerst gescheitert.

 

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