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Leopoldina: Gastronomie unter Vorbehalt

Die als Leopoldina bekannte Nationale Akademie der Wissenschaften setzt sich in ihrer aktuellen und mittlerweile dritten Ad-Hoc-Stellungnahme mit psychologischen, sozialen, rechtlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Aspekten der Carona-Pandemie auseinander und kommt zu zentralen Empfehlungen, die auch in die morgen stattfindenden Beratungen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder einfließen dürften. Insofern gelten die Empfehlungen der Leopoldina als Indikator dafür, wie die Fahrtrichtung in Sachen Corona festgezurrt wird.

Leopoldina-Papier (pdf)

Wir zitieren im Wortlaut:

Das öffentliche Leben kann schrittweise unter folgenden Voraussetzungen wieder normalisiert werden:

a) die Neuinfektionen stabilisieren sich auf niedrigem Niveau,
b) es werden notwendige klinische Reservekapazitäten aufgebaut und die Versorgung der anderen Patienten wieder regulär aufgenommen
c) die bekannten Schutzmaßnahmen (Hygienemaßnahmen, Mund-Nasen-Schutz, Distanzregeln, zunehmende Identifikation von Infizierten) werden diszipliniert eingehalten.

So können zunächst zum Beispiel der Einzelhandel und das Gastgewerbe wieder öffnen sowie der allgemeine geschäftliche und behördliche Publikumsverkehr wiederaufgenommen werden. Darüber hinaus können dienstliche und private Reisen unter Beachtung der genannten Schutzmaßnahmen getätigt werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sollte als zusätzliche Maßnahme in bestimmten Bereichen wie dem öffentlichen Personenverkehr Pflicht werden.

In Abhängigkeit von der möglichen räumlichen Distanz und den Kontaktintensitäten der Beteiligten sollten gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungen nach und nach wieder ermöglicht werden. Ein kontinuierliches Monitoring der Infektionszahlen ist notwendig.

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