Bund und Länder dürften sich bei einer Schaltkonferenz am heutigen Nachmittag wohl auf Kontaktbeschränkungen bis mindestens 3. Mai einigen. In Sachen Gastronomie sieht es vorerst weiter düster aus.
Ein Memo der Bundesregierung, das u.a. die Bild-Zeitung und die SZ heute sinngemäß zitieren und das als Handreichung für die heute nachmittag stattfindenden Gespräche zwischen Bund und Ländern gilt, sieht für die Gastronomie offenbar noch keine Lockerungen vor - zu groß ist hier wohl noch die Angst vor zu viel Nähe, insbesondere nach dem Genuss von Alkohol. Die Angst vor sogenannten Hot Spots gilt auch für Außenbereiche. Allerdings sieht man die Sache in NRW anders als z.B. in Bayern.
Analog zum Vorbild Österreich könnten laut Memo bereits am 20. April Geschäften des Einzelhandels mit einer Größe von bis zu 400 Quadratmetern die Öffnung unter Bedingungen erlaubt sein - u.a. einer Begrenzung von Menschen, die sich in einem Laden gleichzeitig aufhalten. Auch Buchhandlungen würden dann darunter fallen. In eine Beschlussvorlage des Corona-Kabinetts für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder ist jetzt allerdings die Rede von 800 Quadratmetern. Vom 4. Mai an könnten Geschäfte mit einer Größe von maximal 2500 Quadratmetern und Friseure wieder öffnen.
Viel Diskussionsstoff beinhalten weitere Überlegungen etwa zu „Geisterspielen“ der Bundesliga ohne Publikum und zum ÖPNV; hier gibt es zwischen den Ländern (deren Infizierten-Zahlen erheblich voneinander abweichen) noch großen Abstimmungsbedarf. Am Ende soll es diesmal eine einheitliche Linie geben. Sämtliche Erleichterungen sollen laut Memo auch wieder rückgängig gemacht werden, wenn die Infizierten-Zahlen zu schnell anstiegen.


