Das Kölner Landgericht hat sich - wie beinahe jede Woche - mit einem Streitfall der Becker-Brüder beschäftigt. Diesmal bekam Johannes Becker jun. Recht. In einem Urteil erklärte heute das Landgericht die Preiserhöhungen bzw. Konditionskürzungen seitens der Gaffel gegenüber Lütticke & Tschirschnitz - kurz nachdem dort der Stamm Johannes Becker das Ruder übernommen hatte - für unzulässig.
Die von Heinrich Becker und dessen Sohn Heinrich Philipp Becker geführte Gaffel, die gegen das Urteil in Berufung gehen kann, muss nun Nachschläge zahlen.