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Landgericht Köln gibt L & T recht

Das Kölner Landgericht hat sich - wie beinahe jede Woche - mit einem Streitfall der Becker-Brüder beschäftigt. Diesmal bekam Johannes Becker jun. Recht. In einem Urteil erklärte heute das Landgericht die Preiserhöhungen bzw. Konditionskürzungen seitens der Gaffel gegenüber Lütticke & Tschirschnitz - kurz nachdem dort der Stamm Johannes Becker das Ruder übernommen hatte - für unzulässig.

 

Die von Heinrich Becker und dessen Sohn Heinrich Philipp Becker geführte Gaffel, die gegen das Urteil in Berufung gehen kann, muss nun Nachschläge zahlen.

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