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Kopf der Woche: Christian Vogler

Wie auch immer die Sache am Ende ausgeht - Christian Vogler, Wirt des mit 14.000 hl wohl Absatz stärksten Biergartens der Republik, hat diese Woche schon Geschichte geschrieben. Via Landgericht München I trotzte er der Versicherungskammer Bayern in erster Instanz eine Entschädigungssumme von gut 1 Mio Euro für die Corona-bedingten Verluste beim Augustiner-Keller in der Münchner Arnulfstraße ab.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Versicherungskammer in einer ersten Stellungnahme schon angedeutet hat, in die Berufung gehen zu wollen - durch Voglers Erfolg schöpft eine ganze, von Corona hart gebeutelte Branche Hoffnung. Prompt schob auch wenige Stunden nach dem Urteil der Dehoga-Bundesverband hinterher, man begrüße das Urteil und habe "von Beginn der Debatte an die Rechtsauffassung vertreten, dass die Versicherungswirtschaft in der Leistungspflicht stehe." 

Christian Vogler hatte den Augustiner-Keller im April 2010 als Pächter zusammen mit seiner Frau Petra übernommen. Die Wirtschaft mit ihren 5.000 Freiplätzen im Biergarten und dem riesigen Innenbereich schrammt immer wieder an die vom Hofbräuhaus München behauptete Benchmarkt von 17.000 hl Bier heran. In München steht sie ikonisch für Biertradition und die bayerische Weltoffenheit; erst im Juli dieses Jahres hatte Christian Vogler einen AfD-Stammtisch vor die Türe gesetzt, der sich möglichweise unter falschem Namen angemeldet hatte.

Mit der Versicherungskammer Bayern hatte Vogler offenbar erst kurze Zeit vor dem Shutdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern. In Dutzenden, wenn nicht Hunderten ähnlich gelagerten Fällen bundesweit ziehren sich Versicherungen bislang u.a. mit dem Argument gegen Entschädigungszahlungen, Corona sei in den oft schon seit Jahren bestehenden Verträgen nicht genannt. Voglers Erfolg in erster Instanz könnte die Bereitschaft zur Einigung dort vielleicht doch noch beflügeln.

Kopf der Woche
19.04.2024

16
/2024

Florian Schörghuber

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