Der Bundeskartellamtschef Andreas Mundt hatte Anfang der Woche einen Grund, den Korken knallen zu lassen: Im Streit um Lieferantenrabatte nach der Plus-Übernahme von Tengelmann durch Edeka hat das Bundeskartellamt vor dem Bundesgerichtshof BGH einen Erfolg erzielt. In dem Kartellverfahren um Hochzeitsboni und dem sog. Anzapfverbot fungierten die vier Sektkellereien Rotkäppchen-Mumm, Henkell & Söhnlein, die Freixenet Deutschland GmbH und die Schloss Wachenheim AG als Zeugen.
Der BGH hob nun in einer Grundsatzentscheidung zum Anzapfverbot ein Urteil des Oberlandesgerichts OLG Düsseldorf vom November 2015 in wichtigen Teilen auf, das Edeka recht gegeben hatte (Az.: KVR 3/17).
Die Richter des BGH gaben nun dem Bundeskartellamt in wichtigen Punkten recht und kommen zu dem Schluss, dass Edeka gegen das sogenannte Anzapfverbot aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen hat.
"Hartes Verhandeln bleibt möglich, ein Missbrauch von Marktmacht ist verboten", sagte Bundeskartellamtschef Andreas Mundt nach der BGH-Entscheidung. Die Edeka Zentrale zeigte sich kleinlaut.


