Das Kölner Karnevals-Glas-Gewurstel spitzt sich zu: Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat soeben unwiderruflich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gekippt und das Glasverbot der Stadt Köln für den Straßenverkauf von Flaschen im Karneval bestätigt. Erst vor wenigen Tagen hatten dort, wie berichtet, ein Anwohner und vier Kiosk-Besitzer mit ihrem Einspruch gegen das Glasverbot noch Recht bekommen. Die Stadt Köln hatte den Verkauf von Glasflaschen zwischen Weiberfastnacht und Rosenmontag verboten, weil es in den vergangenen Jahren durch Scherben inmitten dicht gedrängter Menschenmassen immer wieder zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit gekommen sei. (10.02.2010, 13:09 Uhr)