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"Klimaneutral": OLG klärt Claim

Vor dem OLG Düsseldorf startet dieser Tage ein Verfahren gegen Hersteller vermeintlich "klimaneutraler" Produkte. Da der Kläger in diesem Fall die Wettbewerbszentrale ist, könnte das Verfahren einen Präzedenzcharakter für die Getränkebranche haben. Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht ist zufällig Erfried Schüttpelz, der soeben erst den Kartellprozess gegen Carlsberg beendet hat.

Interessanterweise geht es in den beiden nun verhandelten Fällen um Werbeaussagen für Lebensmittel (einmal Marmelade, einmal Produkte aus Fruchtgummi und Lakritz) in einer Fachzeitung. Einmal (Marmelade) hatte die Vorinstanz geurteilt, bei den beanstandeten Hinweisen handele es sich um unwahre und damit irreführende Tatsachenbehauptungen. Der Endverbraucher, an den sich auch die Zeitschrift richte, beziehe die Angaben zur Klimaneutralität auf das Produkt selbst und verstehe diese so, dass der Herstellungsvorgang selbst klimaneutral erfolge. Dabei werde das während der Produktion anfallende CO2 durch Handlungen kompensiert (in diesem Fall durch Aufforstungsprogramme in Südamerika).

Der zweite Fall (Süßigkeiten) lag ganz ähnlich; auch hier kompensiert der Hersteller durch Klimaschutzprojekte. Hier allerdings wies eine andere Vorinstanz die Klage mit der Begründung ab, dass sich die Zeitschrift nur an Fachleute richte und das von der Werbung angesprochene Fachpublikum im Lebensmittelbereich durch die Werbeanzeige nicht getäuscht werde.

"Klimaneutralität" gewinnt als Claim immer mehr Bedeutung für Unternehmen und Verbände; sehr oft wird sie durch Kompensationsmaßnahmen erreicht, die mitunter umstritten sind. Unklar ist, wie der Endverbraucher die Aussagen zur mutmaßlichen Klimaneutralität versteht. Der Düsseldorfer OLG-Senat dürfte in der Verhandlung seine Einschätzung der Rechtslage bekannt geben. Mit einer abschließenden Entscheidung ist erst in ein paar Wochen zu rechnen.

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