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Keine Sperrstunde für Automaten

In Freiburg darf der Betreiber eines Getränke-Automaten nachts weiter Bier anbieten, obwohl der Verkauf alkoholischer Getränke in der Stadt zwischen 22 und 5 Uhr verboten ist. Das zuständige Verwaltungsgericht entschied, dass das Verbot der Stadt nur für Ladengeschäfte gilt, nicht aber für Warenautomaten; die Gesetzeslücke sei bekannt, aber nicht geschlossen worden. Hans Ludwig Bahrer als Betreiber der sogenannten "Automaten-Emma" muss dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche prinzipiell nie an dem Automaten alkoholhaltige Getränke einkaufen können.

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30.07.2026

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