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Keine Gastronomie über Ostern

Mit diesem Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) hatte niemand gerechnet. Im Entwurf war zwar bereits die Rede von einer Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April, aber nun werden zeitweise die Maßnahmen nochmals verschärft und zwar mit einer "erweiterten Ruhezeit zu Ostern".

Im Beschlusspapier heißt es dazu, dass Bund und Länder angesichts der ernsten Infektionsdynamik die Osterfeiertage nutzen wollen, "um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen". Dies soll gelingen indem "der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden".

Außengastronomie muss, soweit sie zu diesem Zeitpunkt bereits geöffnet ist, während der fünf Tage wieder schließen. Der "Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne" darf nur am Samstag öffnen. Was das genau für die Getränkemärkte heißt, ist noch nicht ganz klar; laut INSIDERN wird hinter den Kulissen noch um Lösungen gerungen. Für die Produktion gilt offenbar: Der 1. April sei zu behandeln wie ein gesetzlicher Feiertag. Wer an Sonn- und Feiertagen gewöhnlich schließt, dürfe auch am 1.4. nicht produzieren - bzw. umgekehrt ebenso. Auch darüber wird intern anscheinend noch diskutiert. Vorschläge zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung will der Bund noch vorlegen. Weitere Öffnungsschritte werden, sofern sie die Kriterien nach dem MPK-Beschluss vom 3. März erfüllen, ab dem 6. April umgesetzt.

Unterdessen meldet sich Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga,lautstark zu Wort:„Nach den gestrigen Beschlüssen wachsen im Gastgewerbe Verzweiflung und Zukunftsängste“, mehr als 70 Prozent der Betriebe bangen laut Verband um ihre Existenz. Schnelle finanzielle Entschädigungen für die vom Staat verursachten Versäumnisse seien jetzt das Mindeste. „Es müssen jetzt Taten folgen, anstatt das Missmanagement beim Impfen und bei den Hilfen fortzusetzen.“

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