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Kartellverfahren: Radeberger & Co. geraten unter Druck

In dem laufenden Kartellverfahren zu Preisabsprachen geraten die Brauereien Radeberger Gruppe, Carlsberg, Früh und Gaffel - die die Geldbußen des Bundeskartellamtes nicht wie Krombacher, Veltins, Warsteiner, Barre oder zuletzt der Verband der NRW-Brauer akzeptiert haben - durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf unter Druck.

 

 

In der Stellungnahme für den 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts OLG, bei dem die Brauer Einspruch gegen die Forderungen der Kartellbehörden einlegten, sei von „hinreichendem Tatverdacht für die zur Last gelegten Kartellordnungswidrigkeiten“ die Rede, so der Kölner Stadtanzeiger in der heutigen Ausgabe.

 

Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft belegen die Beweismittel, dass „die für die Brauereien Verantwortlichen“ auf Sitzungen des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW am 14. Juni 2006 und am 5. September 2007 die Preiserhöhung für Flaschen- und Fassbier abgesprochen haben. In der bisher unveröffentlichten Stellungnahme beantragte die Generalstaatsanwaltschaft angesichts der Beweislage, die Hauptverhandlung gegen die Unternehmen zu eröffnen.

 

Während Krombacher & Co Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe akzeptiert hatten, klagten die betroffenen Kölsch-Brauer gegen die Strafzahlungen von je drei Millionen Euro. Zudem sollen Früh-Kölsch-Gesellschafter Alexander Rolff und der frühere Radeberger-Chef (und heutige Vorstandsvorsitzenden der Oetker Gruppe), Albert Christmann auch persönlich zur Kasse gebeten werden. Die Biersparte Radeberger soll 160 Millionen Euro Buße zahlen, Carlsberg 60 Millionen Euro.

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