Es wird allmählich eine never ending story: Im Kartellverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH und ihren früheren Geschäftsführer Wolfgang Burgard muss nach vielen Verhandlungstagen (u.a. mit Zeugenaussagen von Krombacher-Chef Bernhard Schadeberg und Ex-Warsteiner-Generalbevollmächtigtem Gustavo Möller-Hergt) die Hauptverhandlung jetzt wegen einer mehrmonatigen Erkrankung eines Senatsmitglieds von vorne beginnen. Wie es heute von Seiten des OLG Düsseldorf heißt, erlaubten es die strafprozessualen Regeln nicht, die bisherige Hauptverhandlung fortzusetzen. Deshalb muss auch die gesamte Beweisaufnahme wiederholt werden.
Der Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Ulrich Egger hat den Neubeginn der Verhandlung deshalb auf 19. Mai bestimmt. Danach sind noch schlappe weitere 21 Verhandlungstage eingeplant.
Vor dem OLG Düsseldorf war am 27. August 2021 das Kartellverfahren gegen Carlsberg Deutschland und seinen früheren Gf Wolfgang Burgard wieder aufgenommen worden. Dabei waren ursprünglich sogar 33 Verhandlungstermine anberaumt. Die Leitung hatte seinerzeit schon Dr. Ulrich Egger.
In dem Kartellverfahren gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen hatte das Kartellamt ursprünglich Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Es handelte sich im Kern um ein später als "Bierkartell" berühmt gewordenes Treffen von Brauereivertretern im Hamburger Side-Hotel im März 2007. Veltins, Warsteiner, Bitburger, Krombacher, Barre latzten insgesamt 106 Mio Euro Bußgeld, dazu die Radeberger Gruppe, die erst Einspruch einlegte, dann aber doch einlenkte, weitere 160 Mio Euro. Nur Carlsberg Deutschland weigerte sich.
Von Carlsberg und Burgard forderte der Generalstaatsanwalt zuletzt ein Bußgeld von 250.000.000 Euro. Das entsprach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Mio Euro. Und auch Burgard sollte noch mehr zahlen - nämlich 300.000 Euro.
Die erste Hauptverhandlung in dieser Causa fand im Juni 2018 vor dem OLG Düsseldorf statt. Im April 2019 obsiegten Carlsberg und der zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Kartellabsprachen amtierende Gf Burgard, weil der Senat das Verfahren wegen Verjährung einstellte. In der Firmenzentrale knallten die Korken.
Mitte 2020 kam allerdings die große Ernüchterung. Der Bundesgerichtshof hob die die Entscheidung des OLG Düsseldorf auf. Der Fall muss deswegen in einer neuen Hauptverhandlung vor dem 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf neu verhandelt werden.