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Kartellprozess schon wieder auf Eis

Beim Kartellverfahren gegen Carlsberg Deutschland und ihren Ex-Gf Wolfgang Burgard wird es beim OLG immer diffuser. Der Vorsitzende Richter Prof. Ulrich Egger hat die Hauptverhandlung schon wieder aufgehoben. Diesmal sind nach Mitteilung aus Düsseldorf zwei Senatsmitglieder erkrankt.

Erst im April 2022 war die Hauptverhandlung nach sehr vielen Sitzungstagen (u.a. mit Zeugenaussagen von Krombacher-Chef Bernhard Schadeberg und Ex-Warsteiner-Generalbevollmächtigtem Gustavo Möller-Hergt) wegen einer mehrmonatigen Erkrankung eines Senatsmitglieds komplett auf Null gestellt worden - alles musste von vorne beginnen, auch die gesamte Beweisaufnahme. Ulrich Egger hat den Neubeginn der Verhandlung deshalb auf 19. Mai gelegt, doch auch dazu kam es nicht. Es waren weitere 21 Verhandlungstage eingeplant.

Jetzt wird nach Auskunft des Gerichts eine erneute Terminierung "zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen."

In dem Kartellverfahren gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen hatte das Kartellamt ursprünglich Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Es handelte sich im Kern um ein später als "Bierkartell" berühmt gewordenes Treffen von Brauereivertretern im Hamburger Side-Hotel im März 2007. Veltins, Warsteiner, Bitburger, Krombacher, Barre latzten insgesamt 106 Mio Euro Bußgeld, dazu die Radeberger Gruppe, die erst Einspruch einlegte, dann aber doch einlenkte, weitere 160 Mio Euro. Nur Carlsberg Deutschland weigerte sich.

Von Carlsberg und Burgard forderte der Generalstaatsanwalt zuletzt ein Bußgeld von 250.000.000 Euro. Das entsprach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Mio Euro. Und auch Burgard sollte noch mehr zahlen - nämlich 300.000 Euro.

Die erste Hauptverhandlung in dieser Causa fand im Juni 2018 vor dem OLG Düsseldorf statt. Im April 2019 obsiegten Carlsberg und der zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Kartellabsprachen amtierende Gf Burgard, weil der Senat das Verfahren wegen Verjährung einstellte. In der Firmenzentrale knallten die Korken.

Mitte 2020 kam allerdings die große Ernüchterung. Der Bundesgerichtshof hob die die Entscheidung des OLG Düsseldorf auf. Der Fall muss deswegen in einer neuen Hauptverhandlung vor dem 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf neu verhandelt werden.