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IHA versus Booking.com

Der Hotelverband IHA unterstützt eine Sammelklage von rund 2.000 Hotels auf Schadensersatz wegen kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln. Seit spätestens 2004 hat Booking.com Bestpreisklauseln angewandt, mit denen das Buchungsportal den angeschlossenen Hotels untersagte, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten. Eine Praxis, die von Bundeskartellamt und Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelfall HRS untersagt wurde.

Nach gescheiterten Vergleichsverhandlungen unterstützt nun der IHA unter dem Vorsitz von Otto Lindner die rund 2.000 Hotels, die sich seiner „daBeisein“-Initiative angeschlossen haben, ihren Anspruch auf Schadensersatz beim Landgericht Berlin juristisch durchzusetzen.