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Hilfen für Brauerei-Gastro: Wenig Begeisterung

Noch am Sonntag hatte sich Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger mit der Ankündigung von Wirtschaftshilfen für Brauereigasthöfe aus dem Fenster gelehnt - möglicherweise deutlich zu weit. Aiwanger (Freie Wähler) hatte die neuen Regelungen der Bundesregierung insbesondere auf seine, Aiwangers, Initiative zurückgeführt. Das um einige Zusatzformulierungen ergänzte Paket von Wirtschafts- und Finanzministerium zur November- und Dezemberhilfe stellt aber hohe Hürden auf.

Demnach können bei genauer Betrachtung jetzt auch Brauereigaststätten Hilfe beantragen, wenn "der Anteil der „direkt“, „indirekt“ oder „indirekt über Dritte“ betroffenen Umsätze mindestens 80 Prozent des Gesamtumsatzes im Sinne der Novemberhilfe beträgt (bei welcher der Außerhausverkauf von Speisen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz nicht Teil der Umsatzbetrachtung ist)." Das wird in Brauer-Kreisen derzeit so interpretiert, dass nur solche Brauereigaststätten einen Anspruch auf November-/Dezemberhilfe haben, die mit der Gaststätte, mit Fassbier, Events etc. mindestens 80% des Gesamtumsatzes des "Mischbetriebes" (zu dem auch die Brauerei selbst gehört) erwirtschaften. Das bedeutet aber auch: Wenn eine Brauerei mit ihrem Flaschenbier (das nicht an die Gastronomie geliefert, aber sonst über alle Vertriebskanäle verkauft wird) mehr als 20 % Gesamtumsatz erwirtschaftet, gibt es weiterhin keine adäquaten Hilfen vom Staat.

Die seit Monaten schwelende Diskussion, warum dann Bäcker und Metzger mit angeschlossenem Bistro als Gaststätte gelten (und entsprechend Hilfen kassieren können), Brauereigasthöfe aber nicht, wird damit erstmal nicht beendet. Zuletzt hatten sich u.a. der Deutsche Brauer-Bund und die Privaten Brauer für eine Gleichbehandlung stark gemacht.

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