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Harter Lockdown findet Unterstützung

Nach den Sachsen berät nun auch der bayerische Landtag über harte Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Die Regierung um Ministerpräsident Markus Söder will den Katastrophenfall ausrufen. Zudem sollen allgemeine Ausgangsbeschränkungen gelten. In Hotspots soll es zwischen 21 Uhr und 5 uhr nächtliche Ausgangssperren geben. Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen soll verboten werden.

Für Silvester soll es keine Lockerungen geben. Stattdessen plädierte Söder für einen harten Lockdown nach Weihnachten und für eine Schließung der Geschäfte (die nicht dem täglichen Bedarf dienen) vom 24. Dezember bis 10. Januar. Bei entsprechenden Schließungen stellte Söder "begleitende Maßnahmen" und "Unterstützung für den Handel" in Aussicht. Ähnliche Signale kamen bereits aus Sachsen. Angesichts der hohen Infektionszahlen plant der Freistaat ebenfalls eine Verschärfung der Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Schon ab kommendem Montag soll das Bundesland in einen harten Lockdown gehen. Schulen, Kindergärten, Horte und der Einzelhandel mit Ausnahme der lebensnotwendigen Versorgung sollen geschlossen werden. Auch hier soll der Lockdown bis 10. Januar gelten.

Experten der Nationalen Wissenschaftsakademie Leopoldina hatten gestern für die Feiertage und den Jahreswechsel einen harten Lockdown gefordert. In einer Mitteilung vom 8. Dezember warnen sie, dass in den vergangenen sieben Tagen mehr Menschen an oder mit Corona gestorben seien, als es das gesamte Jahr 2019 Tote im Straßenverkehr gegeben habe. „Die gegenwärtige Situation ist nach wie vor ernst und droht sich weiter zu verschärfen“, erklärten sie. „Die Krankenhäuser und insbesondere das medizinische Personal sind bereits jetzt an der Grenze des Leistbaren.“ Beim Lockdown im Frühjahr sei es gelungen, die Kontakte um etwa 63 Prozent zu reduzieren, wohingegen es nun nur etwa 43 Prozent seien. Die Leopoldina schlug deshalb vor, die Schulpflicht schon jetzt aufheben und Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Arbeitgeber sollten sofern möglich ist Home Office erlauben. Ab 24. Dezember bis mindestens sollten zudem die Schul-Weihnachtsferien bis zum 10. Januar verlängert werden und nur Geschäfte das täglichen Bedarfs geöffnet haben.

Interessant in diesem Zusammenhang ist für die Getränkebranche die beim ersten Lockdown im Frühjahr getroffene Einstufung des GFGH als "systemrelevant". Getränkemärkte durften damit offen haben, auch Brunnen und Brauer durften wegen ihrer "Systemrelevanz" weiter produzieren.

Unterdessen warten die Gastronomen - aufgrund von Softwareproblemen - noch immer vergeblich auf die zugesprochenen Novemberhilfen. Sie sollen letztlich im Januar fließen. Laut Dehoga haben 80,2 Prozent der Betriebe die Novemberhilfe beantragt. 74,8 Prozent der Betriebe haben allerdings noch nicht einmal Abschlagszahlungen erhalten.

 

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