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Gleichstellung von Brauereigasthöfen

Die Gleichstellung von Brauereigasthöfen mit anderen Gaststätten nimmt bei Brauern Druck aus dem Kessel. In der kleinteiligen bayerischen Brauereilandschaft sind rund 300 Betriebe betroffen, in Köln und Düsseldorf vor allem die großen Brauereigasthöfe von Gaffel, Uerige & Co. Bislang waren verbundene Unternehmen nur „als Ganzes antragsberechtigt, wenn der Anteil der direkt, indirekt oder indirekt über Dritte betroffenen Umsätze mindestens 80% des Gesamtumsatzes im Sinne der Novemberhilfe beträgt“. Jetzt ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Ein warmer Regen für Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften. Dabei gewährt die November- bzw. Dezemberhilfe eine Erstattung des Umsatzes von bis zu 75%, gilt aber nur für den Zeitraum 1.11. bis 31.12.2020 parallel zur Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum 1.11.2020 - 30.6.2021). Mit der neuen Regelung ist eine zentrale Forderung des DEHOGA, des Deutschen Brauer-Bundes und der Privaten Brauer erfüllt.

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