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GEV: "Keine Verflechtung mit Getränke-Ring!"

"Nicht betroffen": G.Konietzny

Der GEV Großeinkaufsverband des Wein- und Spirituosenhandels, Osnabrück, sieht sich durch die Insolvenz des Getränke-Rings nicht in Mitleidenschaft gezogen. Im Rahmen einer Überkreuzregulierung hatten Ring und GEV seit einigen Jahren kooperiert. Dementsprechend waren jetzt Befürchtungen entstanden, auf den GEV könnten Risiken zukommen. Dagegen wehrt sich der Geschäftsführer des GEV Günter Konietzny entschieden. Soeben erreichte uns folgende Erklärung:

 

"Mit Datum 02.10.2012 haben wir die Überkreuzregulierung zwischen der GEV GmbH & Co. KG, Osnabrück, und der Getränke-Ring eG, Butzbach, eingestellt. Aufgrund des zeitlich sehr engmaschigen Datenaustausches im Zuge der bisherigen Überkreuzregulierung möchten wir festhalten, dass der GEV von dieser unerfreulichen Situation nicht betroffen ist!

 


Die Getränke-Ring-Mitglieder, die im Rahmen der Überkreuzregulierung über GEV eingekauft haben, haben wir individuell informiert und darauf hingewiesen, dass der GEV die Beträge bei Fälligkeit abbuchen und somit für die Lieferanten das Inkasso durchführen kann. Der GEV wird die erhaltenen Beträge an die entsprechenden Lieferanten weiterleiten.

 


Gibt es weitere Verbindungen finanzieller Art?
Die wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Getränke-Ring eG und dem GEV bestand lediglich in einer gegenseitigen Beteiligung in gleicher Höhe, die aufgrund der vertraglichen Gestaltungen aufgerechnet werden kann. Verflechtungen der Finanzierungswege gibt es nicht!"