Die deutschen Gerichte tun sich weiter schwer mit der Beurteilung, ob die (Zwangs-)Abgaben der Winzer an den Deutschen Weinfonds und für hessische Weinbaugebiete rechtmäßig sind. Gestern hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Entscheidung vertagt, Kläger wie Beklagte sollen sich genauer äußern. In diesem Fall hatte ein Kläger auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Frühjahr hingewiesen, in dem die damalige Zwangsabgabe von Landwirten an die CMA für verfasungswidrig erklärt worden war. Die umstrittenen Abgaben Bislang zahlen die Winzer je Ar Anbaufläche eine jährliche Abgabe von 0,67 Euro an den Deutschen Weinfonds, eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Hessen verlangt für die Weinbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße eine weitere Abgabe.
Der Bundesverband der Weinkellereien hatte in diesem Zusammenhang kürzlich darauf hingeweisen, dass in südeuropäischen Ländern die Weinwerbung vor allem aus Steuermitteln finanziert werden. Das, so hieß es, sei ein "durchaus geeignetes
Denkmodell für die exportorientierte deutsche Land- und Weinwirtschaft". (22.10.2009, 13:01 Uhr)


