Mit den sogenannten "Bier-Bikes" - mit Zapfhahn und Bierfass ausgestattete Tret-Geräte für mehrere Personen - ist womöglich schon wieder Schluss, bevor es richtig los geht. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat heute entschieden, dass solche Gefährte nur noch mit Sondererlaubnis auf die Straßen dürfen (Aktenzeichen: 16 K 6710/09). Allerdings muss jetzt noch das Oberlandesgericht entscheiden; die Düsseldorfer Entscheidung gilt aber, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig ist, als wegweisend für ganz Deutschland.
Die rollenden Partytheken sorgen immer wieder für Verägerung bei den Autofahrern; Fortbewegung an sich sei bei dieser Sache eher zweitrangig, urteilte die Richterin in Düsseldorf. Für Lenker wie Bremser der Vehikel gelten bislang die Alkholregeln, die auch für Radfahrer angewendet werden. (06.10.2010, 19:23 Uhr)


