Nach monatelangem Streit haben der Verband Deutscher Musikschaffender (VDM), die Deutsche Diskotheken Unternehmer (DDU) sowie die Deutsche Disc-Jockey Organisation (DDO) mit der GEMA einen neuen Gesamtvertrag geschlossen. Kerstücke der Vereinbarung sind u.a. gesonderte Einführungsnachlässe für betriebe mit zwei oder mehr Veranstaltungen pro Woche und eine Anpassung des Vervielfältigungstarifs VR-Ö; der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G würde damit entfallen.
Nach den Verträgen mit dem Bund Deutscher Karneval und einer Vielzahl von Schützenbünden sind nun auch die Verhandlungen mit VDM, DDU und DDOunter Dach und Fach. Die Veranstaltungstarife gelten ab 1.4.2013. In München läuft derweil noch das Schiedsverfahren vor dem Marken- und Patentamt in München mit dem größten Branchenverband, der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, zu der auch die Dehoga gehört.


