Das Gastgewerbe in Deutschland soll bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weiter unterstützt werden. Der Bundestag stimmte für das dritte Steuerhilfe-Gesetz.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass auf Speisen in der Gastronomie weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent anfallen wird. Die Steuersenkung soll bis Ende 2022 gelten. Bisher war dies lediglich bis zum Sommer vorgesehen. Auf Getränke bleibe es beim Satz von 19 Prozent, heißt es. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Restaurants und Bars so im Jahr Steuern in Höhe von 3,4 Mrd. Euro sparen.
Die Verlängerung der Steuerermäßigung wurde von Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband), als "richtig, wichtig und mutmachend" bezeichnet, forderte aber eine dauerhafte Herabsetzung.
Mit Blick auf den nächsten Bund-Länder-Gipfel bekräftigte der Dehoga seine Forderung nach konkreten Öffnungsperspektiven. „Von dem Treffen der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit der Bundeskanzlerin am 3. März erwarten wir einen klaren Fahrplan mit verbindlichen und nachvollziehbaren Kriterien, wann, was und wie unter welchen Voraussetzungen wieder möglich ist“, erklärte Zöllick.
„Eine Fortsetzung der Politik nach dem Motto 'Ihr bleibt zu, um die übrige Wirtschaft geöffnet zu halten' und damit einen Lockdown des Gastgewerbes als Dauerzustand, akzeptieren wir nicht“, sagt Zöllick.