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Gastronomie: 7 % Mehrwertsteuer ab Juli

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt. Das hat der Koalitionsausschuss gestern abend beschlossen. Außerdem soll für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen (Verlustverrechnung). 

Zudem wird das Kurzarbeitergeld für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020. 

Die generelle Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 % im Gastgewerbe war - neben einem Rettungsschirm für die Gastronomie - eine zentrale Forderung von DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Sie wurde in den vergangenen Tagen von vielen Seiten unterstützt.

SPD-Chef Norbert Walter-Borjans sagte, allein die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie koste für ein Jahr bis zu 5 Mrd Euro, die Hilfen für die Liquidität der Firmen rund vier Mrd Euro.

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