Weichenstellung im Gesellschafterstreit der Gaffel-Brauerei. Das Langericht Köln verwarf eine Klage von Heinrich und Heinrich Philipp Becker, dass Johannes Becker der Brauerei so geschadet habe, dass die Abberufung des Mitgesellschafters Rechtens gewesen sei. Die von den Beckers vorgetragenen Vorwürfe (Infos an das Manager Magazin; Initiator des kartellrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Gaffel und andere Kölsch-Brauereien) seien weder verifizierbar noch ausreichend für einen Ausschluß des Mitgesellschafters Johannes Becker gewesen.
Das Urteil des Landgerichts Köln hat eine tiefgreifende Wirkung: Das OLG hatte seine angekündigte Entscheidung zu einer möglichen Auflösung der OHG von dem jetzigen Urteil abhängig gemacht. Dazu ist nun der Weg frei. Unterdessen kündigte Heinrich Becker an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.