Beim Streit zwischen den Gesellschaftern Heinrich und Johannes Becker ist durch Berufung die nächste Runde eingeläutet. Gestern hat nun der zuständige Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln Sympathie für einen von Johannes Becker eingereichten Antrag auf Auflösung der Gesellschaft erkennen lassen.
Laut Kölner Rundschau sprach gestern der Vorsitzende des zuständigen OLG-Senats während der angestrengten Berufungsverhandlung von „großer Zerrüttung“. Er kündigte an, das Gericht werde über die Auflösung der Gesellschaft beraten – „nach der Frage Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende“.


