Zum zweiten Mal scheitert der Versuch der französischen Regierung, eine Sonderabgabe für Energydrinks einzuführen.
Das Gesetz sah vor, dass auf jedes koffeinhaltige Erfrischungsgetränk mit einem Koffeingehalt von über 22 mg auf 100 ml eine besondere Abgabe von einem Euro Pro Liter erhoben werden sollte. Auf eine Dose Energy-Drink mit 250 ml Inhalt wäre das also eine Preiserhöhung von 25 Cent und die 1,5 Liter-Flasche wäre sogar 1,50 Euro teurer geworden.
Der französische Verwaltungsrat hat diesen Gesetzentwurf nun kassiert. Der Grund: Andere koffeinhaltige Getränke, die zwar auch 22 mg Koffein auf 100 ml enthalten oder mehr, aber nicht die Bezeichnung “Energy-Drink” tragen, sind von dieser Steuer ausgenommen. Im Sinne des Verwaltungsrats eine Form der Diskremnierung.
Dies bedeutet noch nicht das Ende für die Red-Bull-Steuer: Man will nun bis zur gesetzten Frist Anfang 2015 mit neuer und korrekter Formulierung das Gesetz durchbringen.