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Exportverbot für Bier praktisch vom Tisch

Aufatmen bei jenen Brauern, die Wege gefunden haben, weiterhin nach Russland zu exportieren: Ein zwischenzeitig befürchtetes Ausfuhrverbot ist für Bier (und auch für die meisten anderen Getränke) kein Thema. Profaner Grund: Es kostet nicht 300 Euro.

Als Folge des Luxusgüterembargos der EU war unlängst auch Bier nach KN 2203 mit einem Ausfuhrverbot belegt worden - allerdings nur, sofern der  Wert „300 EUR je Stück“ nicht übersteigt. Doch was ist "ein Stück"?

Immerhin für Bier und andere Getränke hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) jetzt einen Fragen-und-Antworten-Katalog veröffentlicht und indirekt Entwarnung gegeben. Unter „Stück“ sei das Gut in der jeweiligen Ausgestaltung zum Gebrauch/Verzehr zu verstehen, heißt es - also die einzelne Flasche Wein oder das Fass Bier. Damit stehe auch fest, dass „Stück“ sich auf die kleinste Verkaufseinheit, z.B. Karton, Six-Pack, Tray, Fass etc. bezieht. Wer schon dabei über 300 Euro liegt, hat nun im echten Wortsinn ein Luxus-Problem.

Wie von INSIDE berichtet hat die deutsche Brauindustrie Exporte nach Russland ohnehin fast eingestellt; nur noch kleinere Mengen finden noch den Weg in den Osten.