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Europäischer Gerichtshof unbekömmlich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Donnerstag sein Urteil im Verfahren gegen Deutsches Weintor wegen der Bezeichnung der Weine der Edition Mild als bekömmlichbekanntgegeben (Aktenzeichen C-544/10).

 

Demnach sieht das höchste europäische Gericht in der Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf sanfte Säure eine gesundheitsbezogene Angabe, die für alkoholische Getränke nicht erlaubt sei. "Wir wollen dem Verbraucher damit eine Orientierung beim Weinkauf geben", so der geschäftsführende Vorstand von Deutsches Weintor eG, Jürgen C. Grallath dazu.

 

Mit dem Urteil des EuGH ist das Verfahren in dieser Sache allerdings noch nicht abgeschlossen. Das letzte Wort hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig.

 

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