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EuGH rettet Malle

Aus für die "Malle"-Zwangsjacke: Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT im DEHOGA) ist dieser Tage mehr als glücklich über den letztinstanzlichen Ausgangs eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), bei dem es um die Rechte am Wort Malle ging. Schon 2002 hatte sich der Unternehmer Jörg Lück aus Hilden mit der europäischen Wortmarke den Begriff "Malle" europaweit für vier Klassen schützen lassen: für Tonträger (Warenklasse 9), Werbung (Warenklasse 35), Ausstrahlung für TV- und Rundfunksendungen (Warenklasse 38) sowie für jegliche Partys (Warenklasse 41). In Deutschland ist bzw. war die Marke für Werbung und Tonträger geschützt.

Wenn z.B. Diskothekenbetreiber das Wort "Malle" für diverse Themenpartys nutzten, wurden viele von ihnen kurz darauf vom Markeninhaber abgemahnt. Nach einem Löschungsantrag befand das Europäische Markenamt die Marke "Malle" 2020 für nichtig: Die Marke "Malle" beschreibe als umgangssprachliche Bezeichnung der spanischen Mittelmeerinsel Mallorca die geographische Herkunft der von ihr geschützten Waren und Unterhaltungsdienstleistungen und sei daher nicht schutzfähig. Es sollte aber noch zwei Jahre dauern, bis der Streit durch wirklich alle Instanzen des EuGH durchgefochten war. Jetzt wurde die Marke wirklich gelöscht.

BDT-Präsident Knut Walsleben gratuliert: „Die Entscheidung schafft endlich Klarheit. Dieses Urteil zeigt, dass das willkürliche Schützen von Namen auf Dauer keinen Bestand hat. Die Branche ist froh darüber, endlich wieder Partys veranstalten zu dürfen, die Bezug auf das beliebte Ferienziel vieler Deutschen nehmen."

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