Der EU Gerichtshof verbietet die Bezeichnung Cognac für Alkoholika, die nicht aus Frankreich kommen: Dies gilt auch für die Finnen, insbesondere die finnische Gust. Ranin Oy, die in der Heimat zwei Bildmarken als Konjakki erfolgreich angemeldet hatte.
Am heutigen Donnerstag hat der Gerichtshof der Europäischen Union den Streit zwischen den Mitgliedstaaten entschieden, dass nur Branntwein aus Frankreich unter der Bezeichnung Cognac geführt werden darf. Die finnischen Behörden müssen nun die Eintragung der angefochtenen Marken löschen.