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EU: Belgien muss Steuern u.a. von AB Inbev nachfordern

Belgien muss nach einem Beschluss der EU-Kommission 700 Mio Euro Steuern von insgesamt 35Unternehmen nachfordern. Wie es heißt, wertet die EU Steuervergünstigungen bei Gewinnüberschüssen für diese Unternehmen als unzulässige Staatsbeihilfe.

 

Betroffen hiervon dürfte u.a. auch AB Inbev sein; wie von INSIDE (Ausgabe 742) berichtet, ermöglichen Spezialvereinbarungen mit der belgischen Regierung AB Inbev eine Steuerrate von lächerlichen 18,1% (2014). SAB Miller zahlte in London 26% und Anheuser-Busch zahlte 2007 noch 39,5% - weshalb der Sitz des künftigen angestrebten Konsortiums AB Inbev/SAB Miller eben in Belgien verortet wird. Unabhängig von der Größenordnung der angeordneten Steuernachzahlung droht ein politischer und monetärer Schaden für die zur Zeit im Kartellverfahren befindlichen Großbrauer.

 

Seit 2005 können in Belgien Unternehmen innerhalb multinationaler Gruppen sehr viel Steuern sparen, weil die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer um 50 bis 90 Prozent verringert wurde.

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