Entscheidung vertagt: In Sachen Benediktiner Weißbier (Bitburger) hat die 37. Zivilkammer des Landgerichts München I am heutigen Montag entschieden, ertsmal ein Sachverständigengutachten anzufordern und damit "das Vorliegen einer Herkunftstäuschung durch den Gesamteindruck der Flasche mitsamt Etikettierung [zu] prüfen".
Das Gericht habe den "Parteien Hinweise erteilt und erneut eine vergleichsweise Beendigung des Rechtsstreits angeregt", heißt es heute. Der Fall gestaltet sich offenbar kompliziert. Die Wettbewerbszentrale hatte, wie berichtet, gegen die aus ihrer Sicht irreführend gestaltete Produktausstattung und die Bewerbung von Benediktiner Weißbiergeklagt. Mit dem Benediktiner Kloster in Ettal und den bayerischen Alpen auf dem Etikett, so die Wettbewerbshüter, erwecke die Aufmachung den Eindruck, es handle sich bei dem Bier um ein in Bayern produziertes Produkt. Tatsächlich wird das in den Flaschen abgefüllte Bier in Hessen gebraut.
Bitburger hat allerdings auf den Flaschen und in der Werbung immer auf den Brauort Lich hingewiesen. In Ettal befinde sich auch der Geschäftssitz des Unternehmens, das Bier werde zudem aufgrund eines Vertrags mit dem Benediktiner Kloster in Ettal nach dessen Rezept und unter dessen Kontrolle gebraut.