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Entlastung für Kleinbrauer

Die vor wenigen Wochen in einem Offenen Brief von Deutschem Brauer-Bund (DBB) und den Privaten Brauern geforderte Rückkehr zur Biersteuermengenstaffel von 2003 nimmt aller Voraussicht nach den parlamentarischen Weg. Damit dürften Kleinbrauer rückwirkend zu Anfang 2021 und voraussichtlich erstmal bis Ende 2022 steuerlich entlastet werden.

Den Ländern gehen damit rund 7 Mio Euro Biersteuer pro Jahr verloren (von gesamt 617 Mio Euro in 2019). Eine Zustimmung des Bundesrates am 28. Mai 2021 gilt als wahrscheinlich. Der Bundestag soll schon am 7. Mai darüber beraten.

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 waren die zuvor reduzierten Steuersätze der Staffelung auf das heutige Niveau angehoben worden. Wenn das jetzt diskutierte Gesetz seine Hürden nimmt, könnten die Steuersätze dann so aussehen:

- Bei einer Jahreserzeugung von 5 000 hl und weniger  50,0 % statt aktuell 56,0 %,
- Bei einer Jahreserzeugung von 10000 hl 60,0 % statt aktuell 67,2 %,'
- Bei einer Jahreserzeugung von 20000 hl 70,0 % statt aktuell 78,4 % und
- bei einer Jahreserzeugung von 40000 hl 75,0 % statt aktuell 84,0 % des Regelsteuersatzes.

Brauereien sollen die Steuersenkung nicht eigens beantragen müssen, sondern bekämen das Geld dann automatisch rückwirkend zum 1. Januar 2021 erstattet. 

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