Das künftige Verkaufsverbot von Energydrinks an Jugendliche unter 18 Jahren in Litauen (ab November) wird aus der Konzernzentrale von Red Bull demonstrativ gelassen kommentiert - mit Hinweis auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gesellschaft der europäischen Softdrink-Produzenten UNESDA aus dem Jahr 2011 auf entsprechende Warnhinweise bzgl. Koffeíngehalt. Außerdem, hieß es bei Red Bull, enthielten Energy Drinks auch noch mit 80 Milligramm Koffein pro 250 Milliliter die gleiche Menge Koffein wie eine Tasse Kaffee - damit aber über 300 Milliliter Koffein pro Liter. Das Verkaufsverbot in Litauen betrifft aber schon Getränke, die mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter und/oder andere Stimulanzmittel enthalten.
Jetzt wurden in Stimmen laut, dass nun auch andere Staaten Europas dem Beispiel folgen sollten. Dabei sind Energydrinks schon länger Thema in der EU - die Maßnahmen sind aber meist schwammig. So sollen in Großbritannien Drinks mit mehr als 150 Milligramm Koffein je Liter eindeutig gekennzeichnet werden; ob das jemanden vom Trinken abhält, bleibt dahingestellt. Auch in Deutschland gilt in bestimmten Fällen eine Deklarationspflicht. Der zulässige Koffein-Höchstwert bei Energy-Drinks liegt hierzulande bei bei 320 Milligramm je Liter.



