Die Kaiser's Tengelmann GmbH wird durch ein aktuelles Urteil des Landgerichts Duisburg zurechtgewiesen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. DUH hatte Ende 2012 wegen Verbrauchertäuschung geklagt (Az.: 22 O 111/12), weil Kaiser's Tengelmann Einweg- als Mehrwegflaschen beworben hatte.
Das Gericht gab der DUH in seinem Urteil Recht.