Gegen die jetzt vom Bundestag beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regt sich naturgemäß Widerstand - vor allem auf Seiten der Eigenstromhersteller, die künftig auch zur Kasse gebeten werden.
Vergleichsweise still blieb es noch die der Fraktion derer, die bislang in den Genuss von Vergünstigungen bei der EEG-Umlage kamen. Solche Vergünstigungen konnten bislang Firmen in Anspruch nehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten. So mussten ihre Stromkosten mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung betragen. Dieser Wert steigt in 68 Kernbranchen künftig erst auf 16, dann auf 17 %; in rund 150 weiteren Branchen sogar auf 20 %. 2014 wurden über 2000 Unternehmen rabattiert oder ganz von der EEG-Umlage ausgenommen; sie sparten sich damit rund 5,1 Mrd Euro.
Inwieweit die neuen Regelungen - die auf Druck der EU zustande kamen - auch auf Unternehmen der Getränkebranche durchschlagen, ist noch offen. 2014 profiterten diverse Mineralbrunnen (vor allem solche mit stromfressenden PET-Anlagen), u.a. MEG, Betriebe der Schäff-Gruppe und Hanse-Heemann-Standorte, Mälzereien (u.a. Ireks, Malteurop, Palatia) und Hersteller von Glas und Dosen (u.a. Ardagh, Freital, Rexam) von den EEG-Rabatten.
Begrüßt wurde die Reform indes u.a. vonder Recyclingindustrie, die künftig auch EEG-Rabatte in Anspruch nehmen kann.