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EEG-Rabatte: Anforderungen erhöht

Der am gestrigen Mittwoch im Kabinett beratene Gesetzentwurf zur Ökostrom-Reform hinterlässt, wie zu erwarten war, auf Seiten der Wirtschaft kritische Geister. So hatte schon vor den Berliner Beratungen u.a. die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Dr. Annette Loske, bemängelt, die Bundesregierung schöpfe die rechtlichen Möglichkeiten nicht voll aus, die ihr von der EU eigentlich zugestanden worden seien. Loske bezieht sich dabei - wie viele andere Stimmen aus der energieintensiven Wirtschaft - nicht zuletzt auf die von der Bundesregierung geänderten Rahmenbedingungen, die künftig für alle Unternehmen gelten, die Rabatte auf die EEG-Umlage beanspruchen.

 

Musste der Anteil der Stromkosten derzeit bei mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung eines Unternehmens liegen, wird diese Grenze in den nächsten zwei Jahren auf 17 % gehoben. Damit will die Bundesregierung auch verhindern, dass sie künftig mehr als die bislang 5,1 Mrd Euro Rabatte bezahlen müsste; damit würden da ja auch die privaten Stromkunden noch stärker belastet. Außerdem gilt für begünstigte Unternehmen künftig eine auf 0,1 Cent verdoppelte Mindestumlage.  

 

Der Gesetzesentwurf muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat; Änderungen sind erwartbar.

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