Die (teilweise oder komplette) Befreiung von der EEG-Umlage gerät nun auch juristisch immer mehr unter Druck. Zeitgleich mit einem Spruch des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die von der Bundesnetzagentur getroffene Festlegung rechtswidrig sei und die 2011 getroffenen Änderungen des Paragraphen 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung nichtig sei, hat auch die EU-Kommission ein Beihilfe-Prüfverfahren eingeleitet. Die Kommission will untersuchen, ob die Befreiung von großen Stromverbrauchern eine staatliche Beihilfe darstellt - und falls ja, ob sie dann gerechtfertigt ist.
Gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann die Bundesnetzagentur noch Rechtsbeschwerde einlegen; er ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Insbesondere die Untersuchungen der EU-Kommission könnten aber auch deutsche Getränkeabfüller betreffen - wie INSIDE 668 berichtete, profitierten mindestens die Mineralwasser-Dickschiffe Hansa-Heemann und MEG von der EEG-Erleichterung. Vor allem der Mittelstand läuft gegen solche Rabatte schon seit langem Sturm.


