Der Fruchtsafthersteller Eckes-Granini hat laut INSIDERN heute vor dem OLG Koblenz einen (Teil-)Sieg erzielt. Das Gericht bestätigte, dass der Schiedsspruch eines russischen Gerichts gegen Eckes-Granini nicht rechtswirksam ist, den der ehemalige Geschäftspartner von Eckes-Granini Russland, der hessische Geschäftsmann Axel Hartmann, vor einem Gericht in Moskau erwirkt hatte.
Das jetzige Urteil des OLG gilt für Deutschland, ein Teilsieg für Eckes, ein wichtiger. Das Gericht dürfte am heutigen Nachmittag eine Pressemitteilung herausgeben.