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DUH gewinnt gegen Edeka & Co

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor den Landgerichten Berlin, Deggendorf, Stuttgart und Nürnberg-Fürth Klagen zur Durchsetzung der Mehrwegangebotspflicht gegen Unternehmen wie Edeka, Yormas und Dunkin Donuts gewonnen. Diese müssen nun Mehrweg anbieten, andernfalls drohen hohe Geldstrafen (bis zu 250.000 Euro) oder ersatzweise Ordnungshaft.

Die DUH fordert eine konsequentere Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht durch die Vollzugsbehörden der Bundesländer und droht mit weiteren Klagen bei Verstößen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz verweist auf die 5,8 Milliarden Einwegbechern und 4,5 MilliardenEssensboxen, die jährlich bundesweit als Abfall anfallen, und kündigt an, weiterhin gegen Verstöße von Unternehmen und Behörden vorzugehen.

Seit Januar 2023 sind größere Gastronomiebetriebe gesetzlich verpflichtet, neben Einwegverpackungen aus Kunststoff auch Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen zum Mitnehmen anzubieten, die Behörden überwachen die Einhaltung der Regeln aber nur sehr vereinzelt. Bei Testbesuchen hatte die DUH jedoch das Fehlen von Mehrwegbechern oder -essensboxen festgestellt. Nachdem die betroffenen Unternehmen keine Unterlassungserklärungen abgaben, reichte die DUH Klagen ein.