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Dorint lässt nicht locker

Die Kölner Hotelgesellschaft Dorint läßt nicht locker und hat - nachdem sie bereits gegen den "Lockdown light" bei den Verwaltungsgerichten aktiv wurde (und unterlag) - nun Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen gestellt. Bei den Verfassungsbeschwerden (mit sechs Hauptanträgen) geht es um die nicht zeitgerecht ausgezahlte Entschädigung, die zur Existenzgefährdung einer ganzen Branche führe. Die Entschädigungen seien verpflichtend und damit auch zeitgerecht und angemessen zu zahlen, so Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe. Schließlich sei das Beherbergungsverbot ein Eingriff in die Berufsfreiheit.

Bei einem Schaden von 14,3 Millionen Euro im Vergleich zum November 2019 sei für Dorint (4.500 Mitarbeiter) zunächst als Entschädigung nur eine Abschlagszahlung von 10 000 Euro geplant. Der Maximalbetrag sei zunächst auf eine Million Euro gedeckelt - darüber hinausgehende Hilfen sollen erst mit der EU abgestimmt werden.

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