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Doch noch Kartellärger für AB Inbev?

Beim Bundeskartellamt blieb die deutsche AB Inbev als Kronzeuge straffrei, doch geht ein Großkunde laut Informationen der Süddeutschen Zeitung  nun mit einer Schadensersatzforderung gegen die Bremer vor. Die Deutsche Bahn hat eine eigene Sondereinheit namens CRK4 gegründet. Ihre einzige Aufgabe: Kartellsünder jagen. Sechs Juristen unter Leitung von Tilman Makatsch sollen überall dort, wo die Bahn durch Preisabsprachen geschröpft wurde, Schadensersatz eintreiben.

 

Die CRK4 hat es nicht nur auf Schienenhersteller und Kaffeeanbieter abgesehen, sondern auch auf Bier. Dort hieß der exklusive Lieferant der Deutschen Bahn in den vergangenen sechs Jahren AB Inbev, mit den Marken Beck's und Franziskaner. Zwar hatte AB Inbev das vermeintliche Bierkartell beim Bundeskartellamt verpfiffen und war deshalb als Kronzeuge straffrei geblieben, doch gegen Schadensersatz nützt das nichts. Entpuppt sich der Gang zu den Wettbewerbshütern also doch noch als spätes Eigentor?

 

15-%-Klausel für Bit und Erdinger

 

Auf eine Schadensersatzforderung muss sich indes auch die Warsteiner Gruppe einrichten, die mit König Ludwig und Warsteinerin den Jahren vor 2008 in den Zügen vertreten war. In den erst letzten Monat unterschreibenen neuen Lieferverträgen mit Erdinger und Bitburger dürfte bereits eine explizite Kartellklausel enthalten sein. Laut SZ müssen Lieferanten seit neuestem unterschreiben, dass sie 15 Prozent der Kaufsumme pauschal zurückzahlen, wenn sie bei Preisabsprachen erwischt werden. Diesem Beispiel folgen laut SZ inzwischen auch andere Unternehmen wie der Handelskonzern Metro. Die Beweislast, dass der Schaden weniger als 15 Prozent betrage, liege dann bei den Kartellsündern.