Speziell für Diabetiker gekennzeichnete Lebensmittel werden bald aus den Regalen der Supermärkte verschwinden. Der Bundesrat stimmte am heutigen Freitag einer Änderung der Diätverordnung zu, mit der die bisherige Kennzeichnungspflicht von Produkten für Diabetiker entfällt. Es gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, während der die Unternehmen ihre Lebensmittel weiter produzieren können. Danach dürfen die Produkte bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verkauft werden. Dies betrifft diverse Diätbiere u.a. von Maisel's, aber auch Softdrinks, die als diätetisches Lebensmittel auch noch die VVO umgehen konnten. (24.09.2010; 13:30)