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Dauerhafte Rückkehr zur alten Biersteuer

Das ist in schwierigen Zeiten eine gute Nachricht für alle kleinen und mittelständischen Brauereien: Der Deutsche Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am vergangenen Donnerstag (22.09.2022) den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen angenommen. Damit wird auch die „alte Biersteuermengenstaffel“ nun dauerhaft, also über den 31.12.2022 hinaus, wiederhergestellt. Dafür hatten sich vor allem der Verband Private Brauereien und der Deutsche Brauer-Bund über viele Jahre eingesetzt. 

Private Brauer-Geschäftsführer Roland Demleitner: „Seit fast 20 Jahren arbeiten wir als Vertreter der kleinen und mittelständischen Brauereien in ganz Deutschland auf die Wiederherstellung der 'alten Biersteuermengenstaffel‘ hin. Gerade im Hinblick auf die derzeitig schwierige Lage der Brauwirtschaft ist die Entfristung der ermäßigten Steuersätze im Rahmen der Biersteuermengenstaffel eine dringend notwendige Entlastung.“

Bereits im Mai hatte sich der Bundesrat mit Blick auf die Belastungen durch Corona mehrheitlich für eine dauerhafte Rückkehr zur  Biersteuermengenstaffel vom Stand 2003 ausgesprochen. Die ermäßigten Biersteuersätze sollen dem Strukturerhalt einer mittelständischen Brauwirtschaft in Deutschland dienen und einen Beitrag dazu leisten, die größenbedingten Wettbewerbsnachteile kleiner, unabhängiger Brauereien im Vergleich zu großen Braukonzernen zumindest teilweise auszugleichen.

Demleitner erklärt, die Politik würde mit der Wiederherstellung der alten Biersteuersätze "die existenzgefährdende Situation, in der sich die mittelständische Brauwirtschaft nach zwei Jahren Corona-Pandemie und während der derzeitigen Energiekrise befindet", anerkennen. Mit diesem aus Sicht der Privaten Brauer "wichtigen und notwendigen Schritt" werde ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung der mittelständischen Brauwirtschaft in schwieriger Zeit erreicht.