Noch kein INSIDER?

JETZT ZUGANG SICHERN!

Wählen Sie Ihre Anmeldeoption.

Schnell und unkompliziert INSIDER werden!

Weiter

Coke gewinnt gegen Edeka

Machtwort im Streit der Giganten. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die CCEP DE keinem kartellrechtlichen Belieferungszwang gegenüber der Edeka-Zentrale unterliegt. Edeka war im vergangenen September vor Gericht gezogen, nachdem Coca-Cola aufgrund der nicht akzeptierten Preiserhöhung die Belieferung an den LEH-Krösus einstellte. Per einstweiliger Verfügung verpflichtete das Landgericht Coke zunächst zur Weiterbelieferung, hob die Entscheidung jedoch später auf (INSIDE 912).

In der mündlichen Verhandlung am Oberlandesgericht Hamburg erkannte der Vorsitzende Richter nun laut LZ keine Erfolgsaussichten für Edeka. Edeka hat daraufhin die Berufung zurückgezogen. Damit ist das Urteil vom 29.9.22 rechtskräftig - Coke war es erlaubt, die Belieferung an Edeka auszusetzen. Ein Urteil, das für CCEP DE wichtig ist, schließlich hat der Konzern erst kürzlich über eine erneute Preiserhöhung zum 1.9.2023 informiert.