Im Streit um die Pfand-Kennzeichnung bei PET-Einweg von Coca-Cola hat die Deutsche UmwelthilfeDUH eine Niederlage einstecken müssen.
Das Landgericht Berlin wies eine Klage der DUH gegen den Getränkekonzern am Donnerstag ab. Auf die Einweg-Pfandpflicht weist bei den Coca-Cola-Pullen lediglich ein Piktogramm, jedoch kein Text hin. Die Umwelthilfe hatte Coca-Cola deshalb Verbrauchertäuschung vorgeworfen.



