Noch kein INSIDER?

JETZT ZUGANG SICHERN!

Wählen Sie Ihre Anmeldeoption.

Schnell und unkompliziert INSIDER werden!

Weiter

Coke darf Monster ärgern

Alles rechtens! Ein Schiedsgericht der American Arbitration Association hat die Coca-Cola Company und Monster Beverage Corporation darüber informiert, dass die Einführung und der Verkauf von Coca-Cola Energy zulässig ist und keine Vertragsbedingungen zwischen den beiden Unternehmen verletzt werden.

Sowohl Coca-Cola als auch Monster akzeptieren die Entscheidung des Gerichts, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Nach einem Streit über unterschiedliche Auffassungen bzgl. der Vertragssprache, einigten sich Coca-Cola und Monster im Oktober 2018 darauf, den Streit vor der American Arbitation Association zu schlichten.

Monster Energy, an dem Coca-Cola mit 18% beteiligt ist, hatte auf die Einhaltung eines Nichtangriffspakts aus dem Jahr 2015 gepocht, also darauf, dass Coke keinen eigenen Energy-Drink unter der Dachmarke auf den Markt bringt. Noch während das Schiedsverfahren lief, hatte Coca-Cola zunächst in Ungarn und Spanien (April 2019), kurz darauf auch in Deutschland seinen Energy-Drink eingeführt. Nun entschieden die Schiedsrichter, dass die Marke Coca-Cola Energy eine Ausnahme darstelle und somit Wettbewerb gegen Monster aufbauen dürfe.

Nach dem Urteil kann Coca-Cola weiterhin Coca-Cola Energy verkaufen und vertreiben. Coca-Cola ist es auch erlaubt, das Produkt in weiteren Märkten weltweit einzuführen.